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Freistellungsbescheinigung
zum Steuerabzug bei Bauleistungen
(gültig ab 25.10.2021)
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen
(gültig ab 28.10.2021)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)